Egal ob Sommer oder Winter, zu jeder Jahreszeit haben Eigenheimbesitzer Pflichten: im Winter - und besonders "beliebt" - ist es das Schnee schieben (im Sommer ist es übrigens das Rasen mähen). Und weil es jedes Jahr immer wieder Fragen aufkommen, ob der Winterdienst wirklich Pflicht ist, hier ein paar Faustregeln:
Grundsätzlich unterliegt der Eigentümer von Immobilien der Räum- und Streupflicht. Die Gehwege sollten von rund 7 Uhr bis 20 Uhr gefahrlos passierbar sein, was aber nicht bedeutet, dass Sie denn ganzen Tag lang Schnee schippen müssen. Es gilt hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Kommt der Hauseigentümer dieser Pflicht aber gar nicht nach und ein Dritter stürzt, muss der Streupflichtige für den entstandenen Schaden aufkommen.
Da nicht jeder immer der Streupflicht nachkommen kann, ist eine
Haftpflichtversicherung
ein absolutes Muss. Diese übernimmt dann die meisten Kosten, die durch Unfälle entstanden sind. Allerdings kommt sie nicht für Kosten auf, die entstehen, wenn z.B. Schmerzensgeldforderungen fällig werden.
Übrigens: Mit einem Hinweisschild, dass auf Glätte hinweist, entgeht der Hauseigentümer nicht seiner Schiebe- und Streupflicht. Auch darf der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss an den Rand des Gehweges geschippt werden.