Beim Umzug versichert

in

Während des Umzugs ist ein ausreichender Versicherungsschutz notwendig. Aber welche Versicherung greift, wenn wirklich was passiert? Grundsätzlich gilt: Mit einer Hausratsversicherung sind Sie sowohl in der alten als in der neuen Wohnung während des ganzen Umzugs versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihrer Versicherung den Wohnungswechsel spätestens zum Zeitpunkt des Umzugs mitgeteilt haben. Da mit der Hausratsversicherung gegen die im Vertrag vereinbarten Gefahren abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, sich vorab nochmals zu informieren, was Ihr Versicherungsvertrag enthält. Wichtig ist zu wissen ist, dass entstandene Schäden durch Sie selbst oder durch Ihre Umzugshelfer nicht in den Versicherungsschutz fallen. Auch die private Haftpflichtversicherung des jeweiligen Verursachers kommt nicht für den Schaden auf. Schließen Sie mit Ihren Helfern vorab einen Vertrag ab, der eine kleine Vergütung für die Hilfe melden. Schäden, die während des Umzugs Dritten zugefügt werden, also z.B. Kratzer an der Wohnungstür des Nachbars, übernimmt wiederum die private Haftpflichtversicherung.

Für Schäden am privaten Anhänger haftet der jeweilige Halter sowie der Halter des ziehenden Fahrzeuges. Gemietet Transporter sind ebenfalls versichert, allerdings variiert der Versicherungsschutz zwischen den Autovermietern. Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind aber in der Regel möglich.

Wer sich für eine Spedition entscheidet, muss sich nicht viele Gedanken machen, denn die Spedition haften für die Schäden, die durch das Unternehmen während des Transports entstehen. Allerdings nur bis zu einer Grenze von 620 Euro pro Kubikmeter. Seriöse Speditionen bieten daher spezielle Transportversicherungspolicen an, die in der Regel in ihrer Deckung wesentlich über die gesetzliche Haftung hinausgehen.

Schauen Sie auch unter: