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Kann man ein Osterfeuer als ein Grünschnittfeuer verkaufen?

Britta
Offline
Beigetreten: 06/03/2009

Das Osterwochenende steht ja fast vor der Tür und ich wollte gerne mit der Verwandtschaft ein Osterfeuer in meinem Garten machen. Ist das erlaubt? Ich habe mal was davon gehört, dass man es anmelden müsste. Weiß da einer was genaueres?
Außerdem ist es doch sowieso erlaubt sein Grünzeug innerhalb bestimmter Monate im Garten zu verbrennen. Gehört die erste April-Woche auch noch in diesen Zeitraum? Wenn ja, dann könnte man ja einfach das Osterfeuer als ein Grünschnittfeuer bezeichnen...
Ich hoffe es hat jemand mehr Ahnung als ich, denn ich bin mir sehr unsicher was ich machen soll!

gast99
Offline
Beigetreten: 08/05/2009
Alles abhängig von der Stadt

Ob eine Genehmigung für ein Osterfeuer erforderlich ist, hängt von der Stadt bzw. von der Gemeinde ab, in der du wohnst. Einige Gemeinden haben richtige Verordnungen festgelegt, d.h. dort müssen schriftliche Anträge eingereicht werden. In anderen bestehen nur einige Richtlinien, dort muss man keinen Antrag stellen. Da musst du dich mal bei deinem Stadt- oder Gemeindeamt erkundigen.

joern
Offline
Beigetreten: 08/07/2009
Sicherheitsabastände

Ich habe das Gleiche wie gast99 ist Erfahrung gebracht. Letztes Jahr hatte ich in meiner Gemeinde ein Osterfeuer angemeldet und beim Recherchieren zu diesem Thema habe ich noch ein paar allgemeine Richtlinien zum Sicherheitsabstand gefunden, die egal wo du lebst, eingehalten werden müssen:
100 m zu bewohnten Gebäuden
50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
Ich würde auch raten, alles so einzuhalten und zu beantragen wie es festgelegt ist, denn das Ordnungsmacht macht besonders an diesen Tagen vermehrt Kontrollen.

Gast
Grünschnittverbrennung

Ich schließe mich meinen Vorredner bis hierher an.
Jedoch hat noch niemand etwas zum Thema Grünschnittverbrennung gesagt. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist auch nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von jeder Gemeinde im Einzelnen ab. In den meisten Landkreisen ist das Verbrennen jedoch verboten, denn diese bieten einen Grünschnitt- Abfuhrdienst an, den man bestellen muss. In meiner Gemeinde ist dieser Service beispielsweise kostenlos. Wenn es den Service nicht gibt, dann ist das Verbrennen an sogenannten „Brenntagen“ möglich. Diese Tage unterscheiden sich auch von Gemeinde zu Gemeinde. Beim Verbrennen müssen auch wieder folgenden Sicherheitsabstände eingehalten werden:
- 50 Meter zu öffentlichen Straßen
- 100 Meter zu Waldflächen
- 20 Meter zu landwirtschaftlichen Nutzflächen mit leicht entzündbarem Bewuchs
- 5 Meter zur Grundstücksgrenze

Britta
Offline
Beigetreten: 06/03/2009
Danke!

Vielen Danke für diese umfangreichen und ausführlichen Antworten! Ihr habt mir echt gut weiter geholfen!