Der Umbau eines Hauses hat vielerlei Vorteile. Die Grundstruktur eines Hauses und sein äußerlicher Charakter bleiben erhalten, Wohnraum kann effektiver gestaltet und das gesamte Haus dennoch an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden. Doch was ist bei einem Umbau möglich und liegen die Grenzen eines Umbaus? Was ist (nicht) erlaubt? Und wann lohnt sich ein Umbau? Diese Fragen werden auf dieser Seite beantwortet.
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Gründe
Ein Umbau kommt vor allem dann in Frage, wenn dadurch z.B. abgetrennte Wohneinheiten entstehen, die dann vermietet werden können oder dem Nachwachs angeboten werden. Häufig werden Umbauten vor allem bei älteren Gebäuden notwendig, um das Gebäude für veränderte oder zusätzliche Anforderungen zu optimieren, z.B. für ein barrierefreies Wohnen.
Baugenehmigungen
Gerade im Bereich der Umstrukturierung sollte der Rat eines Experten eingeholt werden, um die Statik des Hauses nicht zu gefährden und das Optimum aus den Gegebenheiten zu holen. Außerdem benötigen Sie ab einem gewissen Ausmaß eine Baugenehmigung. Wer handwerklich geschickt ist, kann nach der Prüfung die Umsetzung selbst in die Hand nehmen.
Denkmalschutz
Sollten Sie in Betracht ziehen, ein bestand- oder gar denkmalgeschütztes Haus umzubauen benötigen sie dringend ein Gutachten über die ihnen erlaubten Möglichkeiten, auch ein Gespräch mit der Denkmalbehörde vor Ort sollte geführt werden.
Wer einen Altbau umbauen möchte trägt immer auch eine Verantwortung für die Geschichte des Hauses. Wer sich jedoch umfassend informiert, leistet nicht nur einen Beitrag für sich und die Umwelt, sondern auch für die Zukunft.
Energieeinsparverordnung
Seit 2002 gilt die Energieeinsparverordnung, deren Anforderungen 2009 noch verschärft werden.
Ein Gutachten über den wärmetechnischen Zustand eines Haus und entsprechende Planung und Umsetzung lohnen allemal. Schont es doch die Umwelt und langfristig auch den Geldbeutel.
Viele Unternehmen bieten hierfür Komplettlösungen an, die sowohl Sparmaßnahmen, aber auch die Berücksichtigung ganz eigener Bedürfnisse, wie Barrierefreiheit, beinhalten.
Meist reicht aber auch, und das kann durchaus die sparsamere Variante sein, ein Gutachten bzw. Bauvorschlag eines Architekten. So man denn gewillt ist, den Umbau in Eigenleistung vorzunehmen. Zu beachtende Faktoren sind vor allem die Wärmedämmung, der Lärmschutz und die den Verordnungen entsprechende Heizung. So müssen z.B. alle vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten Öl- und Heizkessel ausgetauscht werden.
Ausführliche Informationen zur Energiesparverordnung