Energiepass

Seit dem 1. Januar 2009 brauchen Häuser einen Energieausweis/Energiepass. Wer ihn braucht und woher Sie ihn bekommen, was er kostet und was der Energieausweis aussagt, lesen Sie auf dieser Seite.


Energiepass

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Wer braucht den Energiepass?

Den Energiepass brauchen:

  • alle Immobilienbesitzer, die ihre Wohnhäuser seit dem 1. Januar 2009 vermieten, verkaufen oder verpachtet wollen
  • das gilt für beheizte und gekühlte Gebäude sowie auch für unbewohnte und bewohnte Gebäude
  • findet kein Nutzer- oder Eigentümerwechsel statt, besteht keine Pflicht, einen Energieausweis ausstellen zu lassen; auch nicht bei Zwangsversteigerung
  • bei Modernisierungen ist der Energieausweis erforderlich, wenn z.B. eine Berechnung des Energiebedarfs für das ganze Gebäudes erfolgt

Warum?

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) hat das Ziel, den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf zu senken. Daher werden an neue Gebäude diese energetischen Anforderungen gestellt. Die neue EnEv 2009 löst die alte EnEv 2007 ab. 2012 soll eine weitere Energieeinsparverordnung verabschiedet werden, die die enegetischen Anforderungen an ein Gebäude nochmals erhöht. Neben der Einsparung von Energie hat der Energieausweis aber auch das Ziel. die Energieeffizienz von Gebäuden transparent und damit vergleichbar zu machen.

Was sagt der Energiepass aus?

Der Energiepass zeigt Ihnen den Energiebedarf Ihres Hauses an, d.h. die zum Heizen und für Warmwasser benötigte Energiemenge. Darüberhinaus ist aus dem Energiepass der Energieverbrauchskennwert erkennbar, d.h. einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Außerdem werden nach Bedarf für das Gebäude individuelle Modernisierungsempfehlungen mitgegeben, die Sie möglichst einhalten sollten.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Berechnungsarten des Energiepasses: der bedarfsorientiere Energieausweis (Berechnung erfolgt nach Energiebedarfs) und der verbrauchsorientiere Energieausweis (Berechnung erfolgt nach erfassten Energieverbrauch). Die meisten Immobilienbesitzer haben die freie Wahl zwischen der Berechnung des Energieausweises; lediglich für Besitzer von Wohngebäuden mit bis vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für bestimmte ältere Wohngebäude wird der Verbrauchsausweis ausgestellt.

Wer stellt die Energieausweise aus?

Es gibt keine Behörde, die die Energieausweise ausstellt. Einen Energieausweis dürfen i.d.R. nur Fachleuten ausstellen, die eine entsprechende Qualifikation, Berufserfahrung und nötige Fortbildung nachweisen können. Hierbei handelt es sich z.B. um einen Architekten, Ingenieur oder Handwerksmeister. Im Bereich 'Neubau' entscheiden die Bundesländer, wer Energieausweise ausstellen darf. Um zu erfahren, wer in Ihrer Nähe Energieausweise ausstellt, nehmen Sie Kontakt zu den örtlichen Architekten-, Ingenieur- oder Handwerkskammern auf oder informieren Sie sich unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Wieviel kostet ein Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung hat keinen Preis für die Ausstellung des Energieausweises festgelegt. Die Kosten sind daher frei verhandelbar bzw. werden vorher von den Ausweis-Ausstellern individuell festgelegt. Derzeit erhalten Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis für unter 100 Euro, wohingegen ein bedarfsorientierer Energieausweis ab 200 Euro kosten kann, da hier mehr Ermittlungs- und Berechnungsaufwand anfällt.

Gültigkeit

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig, danach muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.