Auszug

Lesen Sie auf dieser Seite, was mit dem Aufgeben Ihrer alten Wohnung zu tun hat. Angefangen bei der Kündigung Ihrer alten Wohnung, über die Verpflichtung Schönheitsreparaturen vornehmen zu müssen bis hin zur Übernahme und Übergabe Ihrer Wohnung.

wunschgrundstück.de - Mieten, Kaufen, Bauen

Schauen Sie auch unter:




Nichts vergessen!


Ab- und Ummelden Übergabe
  • Versorgungsbetriebe: Strom- und Gasversorger, Wasser und Fernwärme
  • Fernsehanschluss und Telekommunikation, GEZ
  • Vereine und Mitgliedschaften
  • Tageszeitung anmelden
  • Arbeitsagentur
  • Einwohnermeldeamt
  • Finanzamt
  • Kfz-Zulassung
  • Sozialamt
  • Bafög
  • Kindergeldamt

Sie haben 3 Möglichkeiten, Ihre alte Wohnung abzugeben (siehe Mietvertrag):

  • Der Mieter muss die leere Wohnung besenrein zurückgeben.
  • Übergabe in bezugsfertigem Zustand.
  • Rückgabe in vertragsmäßigem bzw. ursprünglichem Zustand.
Kündigungen
  • Mietvertrag: Achten Sie auf Ihre Kündigungsfrist! Informieren Sie sich über Sonderkündigungsrecht und Mietaufhebungsvertrag.
  • Es ist wichtig, dass in der Kündigung ein Kündigungsgrund genannt wird
  • die Kündigung muss innerhalb der gesetzlich/vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt

Pinselart: Flächenstreicher, Anwendungsart: Lösemittelhaltige Lacke, Borstenmaterial: Reine, helle Naturborsten
Profi-Flächenstreicher mit heller Chinaborste Sehr gute Farbaufnahme, hochwertiger Stiel

Schönheitsreperaturen

Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung umfassen das Behebung normaler Abnutzungserscheinungen. D.h. wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, zählen hierzu:

  • Tapezieren
  • Anstreichen
  • Kalken der Wände und Decken
  • Streichen der Heizkörper, Heizrohre, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen.

Zu den Schönheitsreparaturen zählen nicht:

  • Anstriche o.ä. an Fassaden und im Treppenhaus
  • Glasarbeiten
  • Reparaturen an Lichtschaltern, Türschlössern
  • Elektroleitungen, Gasleitungen und Heizkörpern
  • Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden
  • das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter gelegt hat

40 UmzugskartonsMaße: 480 x 320 x 360 mm2-welliger KartonQualität 30 kg+6 Rollen PP Standard-Packband RAJATAPEBreite 50 mm, Länge 66 m, Folienstärke 28 ?,Gesamtstärke: 47 ?.+1 Handabroller+1 Rolle ...

Übernahme & Übergabe

Für die Übernahme der neuen Wohnung, machen Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Vermieter (und eventuell mit dem Vormieter) aus. Hier ein paar Tipps:

  • die Wohnung sollte bei Tageslicht übernommen werden, damit alle Mängel gut erkennbar sind
  • Fragen Sie nach der Keller- oder Bodenbenutzung
  • Was ist mit der Hof- oder Gartenbenutzung
  • Welche Bedingungen gelten für den Parkplatz?
  • Gibt es Trockenräume und Fahrradkeller?
  • Wie viele Schlüssel bekommen Sie?
  • Wie ist die Hausreinigung geregelt?

Lassen Sie vom Vermieter ein Wohnungsübernahmeprotokoll ausfüllen und unterschreiben!
Denken Sie daran, dass Sie bei der Übergabe Ihrer alten Wohnung, die Schlüssel (Briefkasten, Keller, Haustür, Wohnungstür) an den Vermieter abgeben müssen. Die (vollständige) Schlüsselrückgabe sollte auch im Übergabeprotokoll vermerkt sein.