Lesen Sie auf dieser Seite, was mit dem Aufgeben Ihrer alten Wohnung zu tun hat. Angefangen bei der Kündigung Ihrer alten Wohnung, über die Verpflichtung Schönheitsreparaturen vornehmen zu müssen bis hin zur Übernahme und Übergabe Ihrer Wohnung.
Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung umfassen das Behebung normaler Abnutzungserscheinungen. D.h. wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, zählen hierzu:
Tapezieren
Anstreichen
Kalken der Wände und Decken
Streichen der Heizkörper, Heizrohre, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen.
Zu den Schönheitsreparaturen zählen nicht:
Anstriche o.ä. an Fassaden und im Treppenhaus
Glasarbeiten
Reparaturen an Lichtschaltern, Türschlössern
Elektroleitungen, Gasleitungen und Heizkörpern
Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden
das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter gelegt hat
40 UmzugskartonsMaße: 480 x 320 x 360 mm2-welliger KartonQualität 30 kg+6 Rollen PP Standard-Packband RAJATAPEBreite 50 mm, Länge 66 m, Folienstärke 28 ?,Gesamtstärke: 47 ?.+1 Handabroller+1 Rolle ...
Für die Übernahme der neuen Wohnung, machen Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Vermieter (und eventuell mit dem Vormieter) aus. Hier ein paar Tipps:
die Wohnung sollte bei Tageslicht übernommen werden, damit alle Mängel gut erkennbar sind
Fragen Sie nach der Keller- oder Bodenbenutzung
Was ist mit der Hof- oder Gartenbenutzung
Welche Bedingungen gelten für den Parkplatz?
Gibt es Trockenräume und Fahrradkeller?
Wie viele Schlüssel bekommen Sie?
Wie ist die Hausreinigung geregelt?
Lassen Sie vom Vermieter ein Wohnungsübernahmeprotokoll ausfüllen und unterschreiben!
Denken Sie daran, dass Sie bei der Übergabe Ihrer alten Wohnung, die Schlüssel (Briefkasten, Keller, Haustür, Wohnungstür) an den Vermieter abgeben müssen. Die (vollständige) Schlüsselrückgabe sollte auch im Übergabeprotokoll vermerkt sein.