Miet- und Untermietvertrag für Mieter

Worauf sie bei Abschluss eines Mietvertrages achten müssen, lesen Sie in dieser Kategorie. Auf dieser Seite lesen Sie, was der Mietvertrag beinhalten sollte. Zusätzlich erhalten Sie Informationen für den Untermietvertrag.

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Der Mietvertrag kann aus mehr oder weniger umfangreichen Formularmietverträgen bestehen und sollte immer genau unter die Lupe genommen werden. Wir haben Ihnen eine Liste der wichtigsten Punkte eines Mietvertrages zusammengestellt, um späteren Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden:


Inhalt des Mietvertrages

Fristen
Zunächst ist es wichtig, dass in Ihrem Mietvertrag niedergeschrieben ist, ob es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Mietvertrag handelt. Hiervon hängt nämlich die gesetzliche Kündigungsfrist ab; besondere Fristen können jedoch vereinbart werden. Vorsicht: Zeitmietverträge können nicht verlängert werden.

Bewohner
Alle am Mietvertrag beteiligten Personen (Mieter und Vermieter) müssen mit vollständigen Namen und Adressen angegeben werden. Damit ist erkennbar, wer später die Wohnung kündigen darf/muss und wer Ihr Ansprechpartner ist.

Mietobjekt
Alles was zum Mietobjekt gehört sollte genau bezeichnet werden: Lage, Anzahl und Bezeichnung der Mieträume, Flächenangaben sowie Auflistung des Inventars (z.B. 1 Herd).
Miete
In dem Mietvertrag muss die Höhe des Mietpreises stehen sowie die Fälligkeit der der Miete. Am besten es befindet sich die Aussicht, dass eine Mieterhöhung, zumindest eine Zeit lang, ausgeschlossen ist, in dem Mietvertrag. Ansonsten muss hier noch aufgeschlüsselt sein, woraus sich der Mietpreis zusammensetzt

Pflichten
Daneben ist es auch immer wichtig zu erläutern, welche weiteren finanzielle Pflichten auf den Mieter zukommen. Das können z.B. Wartungen sein oder auch Strom- und Gaskosten, Versicherungen, Kabel-TV, Gartenpflege oder Winterdienst.
Grundsätzlich kommt der Vermieter für die Pflege des Mietobjekts auf. Abweichungen müssen in einem Mietvertrag vereinbart werden. Das können z.B. Schönheitsreparaturen sein oder Kleinreparaturen, Wartungen, Treppenhausreinigung etc.

Mietobjekt
Alles was zum Mietobjekt gehört sollte genau bezeichnet werden: Lage, Anzahl und Bezeichnung der Mieträume, Flächenangaben sowie Auflistung des Inventars (z.B. 1 Herd).

Kaution
Auch die Höhe, Form und Fälligkeit der Kaution findet im Mietvertrag Platz. Die Kaution darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen, wo bei Nebenkosten nicht mitzählen. Die Kaution kann außerdem in drei Monatsraten gezahlt werden. (Die Maklergebühr darf höchstens zwei Mieten betragen)

Versorgung
Wie gestaltet sich die Versorgung von Heizung und Warmwasser?
Häufig werden Nebenkosten im Mietvertrag zu niedrig angesetzt; lassen Sie sich daher vom Vermieter eine aktuelle Nebenkostenabrechnung zeigen. Außerdem muss erkennbar sein, nach welchen Verteilungsschlüssel die Kosten abgerechnet werden.

Sonstiges
Ebenfalls wichtig ist die Genehmigung der Tierhaltung. Außer Kleintiere (z.B. Hamster) sollten Hunde- oder Katzenhaltung schriftlich zugesagt werden.
Nützlich sind auch Informationen darüber, welche Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Fahrradraum, Trockenraum) im Gebäude vorhanden sind.
Der Zustand bei Rückgabe der Wohnung sollte in einem Mietvertrag geregelt sein.

Unterschreiben sie einen Mietvertrag aber nicht überstürzt. Nehmen Sie sich Bedenkzeit, um den Vertrag genau zu prüfen, denn bei einem Mietvertrag gibt es kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Auch mündliche Mietverträge sind bindend.


Wird ein Teil der Wohnung oder aber der ganze Wohnraum untervermietet, ist ein ein Untermietvertrag sinnvoll. In diesem müssen die wichtigsten Fragen geklärt sein:


Untermietvertrag

Nutzung
Welche Bereiche der Wohnung darf der Untermieter benutzen und welche nicht (ggf. auch klären, welche Gegenstände benutzt werden dürfen).
Darf der Untermieter Gegenstände, wie Geschirr und Elektro-Geräte benutzen, ist es ratsam in dem Mietvertrag auch eine Kaution mit einzubeziehen.

Betriebskosten
Wie und wann werden die Betriebskosten entrichtet? Für alles übrige wie Heizkosten, Müllabfuhr und gegebenenfalls Hausmeisterkosten sollte man sich vorab auf eine Pauschale einigen.
Häufig werden Nebenkosten im Mietvertrag zu niedrig angesetzt; lassen Sie sich daher vom Vermieter eine aktuelle Nebenkostenabrechnung zeigen. Außerdem muss erkennbar sein, nach welchen Verteilungsschlüssel die Kosten abgerechnet werden.

Die Untervermietung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters!